Die Satzung der Interessengemeinschaft Fährnutzer

1.
Die IG Fährnutzer ist ein formloser Zusammenschluss von Nutzern der NOK-Fähren.

2.
Zweck der IG ist die Vertretung der Interessen der Fährnutzer in der Öffentlichkeit, gegenüber den für den Fährbetrieb Verantwortlichen, dem Bund als Fährbetreiber, dem Land als Betreiber der Landesstraßen, der Politik. Die IG bietet sich den Verantwortlichen als Gesprächspartner an. Sie wünscht von diesen die Einbeziehung in Entscheidungen, insbesondere in solche über Einschränkungen des Fährbetriebes.

3.
Jeder Nutzer der Fähren auf dem NOK kann der „IG Fährnutzer“ angehören, sowohl natürliche als auch juristische Personen. Die Angehörigkeit zur IG wird formlos durch Eintrag in eine Liste, mündliche Erklärung oder per Mail oder Post erklärt. Sie kann jederzeit beendet werden. Die für den Fährbetrieb Verantwortlichen sowie mit ihnen geschäftlich oder durch ein Beschäftigungsverhältnis verbundene Personen können ihr ebenfalls angehören, haben jedoch kein Stimmrecht.

4.
Die Angehörigen der IG tauschen sich über eine Mailliste unter der Mailadresse ig@nok-faehren.de aus.

5.
Die Mailadresse, Name, Anschrift und Nutzungsart werden in einer Angehörigendatei gespeichert. Die Speicherung dient ausschließlich den Kontakten untereinander. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für Kontaktaufnahme und Informationsaustausch verwendet. Erklärt ein Angehöriger die Beendigung seiner Angehörigkeit, werden die Daten aus der Angehörigendatei und der Mailliste gelöscht.

6.
Mit der Angehörigkeit zur IG Fährnutzer sind keine Pflichten verbunden außer der Pflicht, den Zielen der IG nicht zuwiderzuhandeln. In diesem Fall kann ein Angehöriger durch mehrheitlichen Beschluss der anderen Angehörigen ausgeschlossen werden.

7.
Die IG Fährnutzer beschließt mit einfacher Mehrheit, sie ist ab drei an der Abstimmung beteiligten stimmberechtigten Angehörigen beschlussfähig. Abstimmungen können bei Versammlungen oder über die Mailliste durchgeführt werden.

8.
Die Angehörigen der IG Fährnutzer wählen zwei Sprecher mit einfacher Mehrheit, die die die Interessen der Angehörigen und die Ziele der IG nach außen vertreten. Sie sind an Beschlüsse und Satzung der IG gebunden. Ihre Aufgabe endet durch mehrheitliche Abwahl oder Rücktritt.

9.
Die IG Fährnutzer ist keine Körperschaft oder juristische Person, sie kann keine Rechtsgeschäfte tätigen, sie verfügt über keine eigenen Etat.

Diese Satzung wurde einstimmig beschlossen in der Gründungsversammlung am 11.10.23 in Steenfeld.